Die Änderungen bei der AAG-Umlage zum Jahreswechsel 2021
Hier zunächst die „Spielregeln“.
Stand 5.1.2021 haben alle Kassen Ihre neuen Sätze veröffentlicht.
Übersicht über die großen Kassen: Übersicht
In den letzten Monaten des ablaufenden Jahres passen einige Ausgleichskassen (Krankenkassen) die Beitragssätze für die AAG-Umlagen Umlage 1 und Umlage 2 an. Nachdem eine mögliche Anpassung durch Prüfung festgestellt ist, müssen die neuen aktuellen Beitragssätze durch die verschiedenen Gremien der einzelnen Kassen. In der Folge erfahren die am Umlageverfahren teilnehmenden Unternehmen oft erst in den ersten Tagen des neuen Jahres die neuen Sätze.
Eile ist geboten | Hektik nicht | Stichtag 28.1.2021, aber Achtung!
Die Fristen bis wann ein Unternehmen durch eine einfache Erklärung (Auszufüllende Vordrucke gibt es auf den Seiten der Kassen zum Download) regeln die Kassen individuell. Bei vielen Kassen gilt jedoch: Reichen Sie den Antrag vor Fälligkeit der Januarbeiträge ein! Das kann u.U. der 28.1.2021 sein. Bitte fragen Sie dazu die betroffenen Kassen.
Möglicherweise spart ein Unternehmen Tausende Euro
Ein einfaches Beispiel: Betrachten wir einen Arbeitnehmer, mit seinem laufenden Bruttoeinkommen, das sich mit mtl. € 2.500 in etwa im bundesdeutschen Durchschnitt bewegt. Er ist der einzige Versicherte in dieser Kasse.
Aktuell hat der Arbeitgeber ihn zum sog. „Regelsatz“ dieser Kasse (z.B. Beitragssatz 2,5%, bei 70% Erstattung) eingestuft. Nun ist dieser Arbeitnehmer in den letzten 5 Jahren nie mehr als 5 Tage krank gewesen. Hätte der Arbeitgeber rechtzeitig den sog. „ermäßigten Satz“ (z.B. Beitragssatz 1,80%, bei 50% Erstattung) eingestuft, wäre das Ergebnis eine dreistellige Ersparnis.
Bei 10 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, hätte das Unternehmen über € 6.000 Budget für andere Gesundheitsmaßnahmen frei machen können.
Jetzt informieren und unterstützen lassen
Eine Übersicht kompetenter und kassenunabhängiger Berater gibt es hier: Berater Umlage
Eine Übersicht der günstigsten und teuersten Kassen finden Sie hier: Anbieter
Massive Anpassungen bei der Umlage U2: Die Mehrheit der Beitragssätze ist betroffen | Leistungssätze unverändert
Analog zur Überprüfung und Anpassung der Umlage 1 werden ebenfalls die Beitragssätze zur Mutterschafts-Umlage durch die Kassen geprüft und angepasst. Meist sind diese Änderungen bei der Umlage moderat. In diesem Jahr allerdings oft über 20%. 50% Erhöhung ist nicht ausgeschlossen. Bemerkenswert: Viele Kassen hatten bereits zum 1.9. oder 1.10 des vergangenen Jahres so massiv angehoben.
Da jede Kasse auch nur einen Beitragssatz hat, entsteht auch kein Wahlrecht.
Die Leistungen sind über alle Kassen quasi identisch und in der Höhe unverändert.
Änderung Umlage U3: 0,12% für 2021
Die Verdopplung des Beitragssatzes hat den Bundesrat (in Rahmen des Beschäftigungssicherungsgesetzes) Ende November 2020 passiert.
Nur zur Erwähnung: Die Leistungen aus der Umlage erfolgen durch die Agentur für Arbeit und sind einheitlich.
2021 wieder weniger Kassen
- Zum Jahreswechsel 2020/2021 ist die Actimonda Krankenkasse in der BIG direkt gesund aufgegangen.
- Die Schwenninger Krankenkasse ist mit der BKK Ahlmann zur neuen vivida BKK verschmolzen
- Bereits zum 1.7. angekündigt wird die BKK Achenbach Buschhütten in der Viactiv Krankenkasse aufgehen.