U1 Umlage Prozentsatz | Umlagesätze U1

U1 Umlage Prozentsatz | Umlagesätze U1

Der U1 Umlage Prozentsatz, besser: Beitragssatz, wird meist zum Jahreswechsel angepasst.

Im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt der Gesetzgeber grundsätzlich die Teilnahme und die Rahmenbedingungen zum Ausgleichsverfahren. Viele Krankenkassen bieten dafür einen speziellen Arbeitgeberservice. Die Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall der Arbeitnehmer (Lohnfortzahlung) sollen durch die teilweise Erstattung aus der Umlagekasse abgemildert werden. Der U1 Umlage Prozentsatz (Beitragssatz U1) ist kassenindividuell per Satzung festgelegt.

Umlagen 2024 | Übersicht über das Firmenangebot der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zuständig für die Beitragserhebung bei allen drei Umlagen. Bei der Umlage U1 (Umlage wegen Lohnfortzahlung) und der Umlage U2 (Umlage wegen Mutterschaft) auch für die Leistungen an den Arbeitgeber. Bei der, hier nicht betrachteten, Umlage U3 (Umlage wegen Insolvenz) erfolgt die Leistung über die Agentur für Arbeit direkt an die Arbeitnehmer.

Im Umlageverfahren (Ausgleichsverfahren, auf Grundlage des Aufwendungsausgleichsgesetzes – AAG), bietet jede Krankenkasse einen oder mehrere Umlagesätze an. Der Arbeitgeber kann einmal im Jahr (zum Jahreswechsel) die Umlagesätze für jeden Arbeitnehmer wählen und anpassen. Allerdings gilt: Je Krankenkasse ist immer nur einen U1 Umlage Prozentsatz für alle Arbeitnehmer zu wählen. 1,10% - 4,90% (Stand 1.1.2024)

Beispiel Umlagen: Sind 3 Arbeitnehmer bei der AOK, kann bei der AOK nur ein Umlagesatz gewählt werden. Ist ein Arbeitnehmer bei der SBK, kann der Arbeitgeber dort einen anderen Umlagesatz wählen. Eine weitere Arbeitnehmerin ist bei der DAK versichert, kann der Arbeitgeber dort wiederum einen anderen Umlagesatz (aus dem Angebot der DAK) wählen.

Der zu zahlende Beitrag ergibt sich grundsätzlich aus dem laufenden (brutto) Arbeitsentgelt und dem Beitragssatz. Dabei ist das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beschränkt. Die Arbeitgeberaufwendungen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) werden grundsätzlich mit berücksichtigt.

Weitere Arbeitgeberaufwendungen entstehen durch unterschiedliche Leistungssätze. Der durchschnittliche Erstattungssatz U1 liegt bei 60%. Weil die von den Kassen (siehe auch Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) angebotenen Leistungssätze zwischen 40% und 80% liegen, kommen schnell Eigenbeteiligungen in Höhe von 20% bis 60% zum Tragen. Solche Selbstbeteiligungen entstehen bei jedem Krankheitstag der Arbeitnehmer und fehlen bei der Erstattung beim Arbeitgeber.

Das Firmenangebot Umlageverfahren der Krankenkassen beinhaltet ebenfalls die Teilnahme des Arbeitgebers am Ausgleichsverfahren zur U2 (Mutterschaft). Dabei hat jede Kasse genau einen Beitragssatz. Allerdings sind die sehr unterschiedlich. 0.15% - 0,99% (Stand 1.1.2024) Ein Vergleich lohnt sich. Auf der anderen Seite sind zumindest die zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Umlageverfahrens gleich.

Umlagesätze 2024

Die Auswertungen erfolgen (ohne Gewähr) aus unserer Datenbank und den Angaben auf den jeweiligen Internetseiten der Anbieter. Nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Die „großen Kassen“ sind diejenigen, mit über  einer Million Mitgliedern. Diese Kassen beherrschen den Markt mit weit über 80% Marktanteil (nach Anzahl der Mitglieder). „Alle Kassen“ behinhaltet die Werte aller Krankenkassen in Deutschland, wobei einige nur regional tätig sind.

Die Übersicht enthält die Erstattungssätze 50%, 60%, 70% und 80%. Es fehlen somit: 40%, 45%, 55%, 65% und 75%,. Diese sind allerdings in unserer Datenbank verfügbar.

Umlagesätze U1 – 50% Erstattung – große Kassen

(>1 Mio. Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 50% Erstattung – alle Kassen

(alle Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 60% Erstattung – große Kassen

(>1 Mio. Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 60% Erstattung – alle Kassen

(alle Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 70% Erstattung – große Kassen

(>1 Mio. Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 70% Erstattung – alle Kassen

(alle Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 80% Erstattung – große Kassen

(>1 Mio. Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U1 – 80% Erstattung – alle Kassen

(alle Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U1 Umlage – günstigste Anbieter

U1 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U2 – 100% Erstattung – große Kassen

(>1 Mio. Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U2 Umlage – günstigste Anbieter

U2 Umlage – teuere Anbieter

Umlagesätze U2 – 100% Erstattung – alle Kassen

(alle Mitglieder)

(Stand: 01.1.2024 | Quelle: eigene Datenbank, Websites der Anbieter | ohne Gewähr)

U2 Umlage – günstigste Anbieter

U2 Umlage – teuere Anbieter

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